
JACQUELINE PORTMANN
FOTOSTUDIO PORTMANN
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Definition and Meaning
of the job title photo designer
FOTODESIGNERIN
Der Begriff zum Beruf
Fotodesigner/innen sind fotografische Gestalter/innen. Mit soliden fotografischen und technischen Kenntnissen sowie konzeptioneller Stärke setzen sie im Auftrag von Kunden oder in Eigeninitiative Bildideen in ausdrucksstarke Fotografien um.
Die Fotodesignerin beherrscht den ganzen Ablauf fotografischer Erzeugnisse von der Ideenfindung und Planung, Beleuchtung und Inszenierung bis zur Aufbereitung der resultierenden Fotografien für alle Wiedergabemöglichkeiten. Sie ist Ansprechpartnerin für Fragen in der visuellen Kommunikation und muss in der Lage sein, im Auftrag eines Kunden oder aus eigenem Antrieb Bildideen in aussagekräftige Fotografien umzusetzen, passende Bildsprachen für Unternehmungen zu finden oder in freien Projekten ein Thema zu entwickeln. Sie arbeitet in der Regel selbständig, im Auftrag eines Kunden oder frei. Sie bringt als eigenständige, selbstbewusste Persönlichkeit die Fotografie und ihren Beruf in den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Kontext ein.
Die Fotodesignerin pflegt nicht nur die ideelle und kreative Auseinandersetzung mit dem Medium, sondern vertritt die Fotografie und ihren Beruf auch im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, gestalterischen und kulturellen Kontext.
In Fragen der visuellen Kommunikation sind Fotodesigner/innen kompetente Ansprechpartner/innen. Im Auftrag von Kunden und Kundinnen oder aus eigenem Antrieb setzen sie Bildideen in aussagekräftige Fotografien um. Sie finden für die Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen eine passende Bildsprache oder entwickeln in freien Projekten eigene Themen.
Fotodesigner/innen beherrschen den Ablauf, der bei der professionellen Erzeugung von Bildmaterial vorgegeben ist: von der Ideenfindung und Planung über die Beleuchtung und Inszenierung bis zur Aufbereitung der Ergebnisse für alle Wiedergabemöglichkeiten. In Zusammenarbeit mit anderen Gestalter/innen und Fachleuten aus dem Bereich der Weiterverarbeitung entstehen hochwertige gedruckte und multimediale Publikationen.
Bei der Planung einer Produktion wenden Fotodesigner/innen Instrumente des Projektmanagements an. Sie erarbeiten ein Konzept, berechnen den Zeitaufwand, organisieren bei Bedarf Mitarbeitende bzw. Spezialisten und Spezialistinnen, verhandeln geschickt mit den Auftraggebenden und präsentieren ihre Ideen mit geeigneten Techniken.
Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse befähigen Fotodesigner/innen dazu, als Selbstständigerwerbende tätig zu sein. Sie kennen die Gesetzmässigkeiten des Marketings und sind in der Lage, Geschäftsmodelle zu beurteilen, Bilanzen zu lesen, Buchhaltung zu führen, Kostenrechnungen zu verstehen, Kostenvoranschläge zu erstellen und Rechnungen auszustellen. Sie sind auch vertraut mit den für sie relevanten Bestimmungen des Haftungs-, des Urheber- und des Wettbewerbsrechts.
Ein Ausbildungszyklus zur Fotodesignerin dauert rund drei Jahre und umfasst einen in mehrere Module gegliederten schulischen Teil und ein Praktikum von mindestens zwei Jahren. Die Ausbildung schliesst mit der höheren Fachprüfung für Fotodesignerin bzw. einem eidg. anerkannten Diplom ab.
Berufsbild und Ausbildungskonzept des Fotodesigners haben die Berufsverbände Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner (SBF) und vereinigung fotografischer gestalterInnen vfg entwickelt. Die beiden Verbände sind Träger der Höheren Fachprüfung für Fotodesigner, und ihre gemeinsame Qualitätssicherungskommission nimmt die Prüfung ab. Anbieter des schulischen Teils der Ausbildung sind Berufsschulen. Die Verbände betrachten die Ausbildung zum Fotodesigner als zeitgemässe Alternative zur traditionelle Fotografenlehre.