Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
​Fotografische Dienstleistungen von Jacqueline Portmann – die-fotografin.ch
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Jacqueline Portmann, die-fotografin.ch (nachfolgend Fotografin) und ihren Auftraggebern.
Sie gelten für sämtliche fotografischen Dienstleistungen sowie damit verbundene Zusatzleistungen, insbesondere für:
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Hochzeitsfotografie
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Hochzeitsreportagen
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standesamtliche Trauungen
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Save-the-Date-Shootings
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Engagement-Shootings
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Heiratsanträge
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Paarfotografie
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Portraitfotografie
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Visagistik- und Make-up-Leistungen
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weitere fotografische Dienstleistungen gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung.
Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber eine Offerte oder Buchungsbestätigung schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt oder der Auftrag auf andere eindeutige Weise angenommen wird.
Offerten sind während der darin angegebenen Frist gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann die Fotografin Preise und Leistungen neu festlegen.
Diese AGB bilden zusammen mit der Offerte oder der schriftlichen Auftragsbestätigung die vertragliche Grundlage zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber.
3. Leistungen
Die Fotografin erbringt sämtliche Leistungen persönlich, sorgfältig und nach bestem fachlichem Wissen.
Massgebend für den Leistungsumfang sind ausschliesslich die Offerte oder die schriftliche Auftragsbestätigung.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags und werden separat verrechnet.
Die Fotografin ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen geeignete Drittpersonen beizuziehen, sofern dies für die ordnungsgemässe Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
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Die Fotografin ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.
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Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung zu erheben.
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Die Fotografin kann angemessene Anzahlungen verlangen. Diese werden in der Offerte oder Auftragsbestätigung ausgewiesen und an den Gesamtbetrag angerechnet.
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Bis zum vollständigen Zahlungseingang können Bilddateien oder Fotoprodukte zurückbehalten werden.
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5. Fahrkosten, Parkgebühren und Fremdkosten
Für Einsätze ausserhalb des Geschäftssitzes werden Fahrkosten von CHF 1.50 pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) verrechnet.
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Ausgangspunkt ist der Geschäftssitz der Fotografin.
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Zusätzlich anfallende Nebenkosten werden separat zum effektiven Aufwand verrechnet. Dazu gehören insbesondere:
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Parkgebühren
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Mautgebühren
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Fährkosten
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Bergbahnkosten
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Kosten des öffentlichen Verkehrs
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Taxi- oder Shuttlekosten, sofern diese zur Auftragserfüllung erforderlich sind
Fremdleistungen, welche auf Wunsch des Auftraggebers oder zur Auftragserfüllung notwendig sind, werden separat verrechnet.
Hierzu zählen insbesondere:
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Fotobücher
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Wandbilder
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Fine-Art-Prints
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Fotoabzüge
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Dankeskarten
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externe Visagistinnen oder Visagisten
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zweiter Fotograf
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Mietstudios
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weitere externe Dienstleistungen
Fremdleistungen werden zum effektiven Selbstkostenpreis oder gemäss Offerte weiterverrechnet.
6. Terminverschiebung und Stornierung
6.1 Terminverschiebung
Eine Terminverschiebung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Fotografin möglich.
Kann der gewünschte Ersatztermin angeboten werden, wird der durch die Umbuchung entstehende organisatorische Mehraufwand angemessen verrechnet.
Ist innerhalb von 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin keine Terminverschiebung möglich oder kann kein gemeinsamer Ersatztermin vereinbart werden, gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen.
6.2 Stornierung durch den Auftraggeber
Hochzeiten und fotografische Reportagen werden langfristig reserviert und können kurzfristig in der Regel nicht anderweitig vergeben werden.
Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Massgebend ist der Eingang der Mitteilung bei der Fotografin.
Es gelten folgende Entschädigungen an die-fotografin.ch:
Zeitpunkt der Stornierung:
bis 60 Tage vor dem Termin | Entschädigung: 50 % der Auftragssumme
59 bis 14 Tage vor dem Termin | Entschädigung: 75 % der Auftragssumme
ab 13 Tagen vor dem Termin | 100 % der Auftragssumme
Nichterscheinen oder Abbruch am Veranstaltungstag | 100 % der Auftragssumme
Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.
Nicht rückerstattbare Fremdkosten sowie bereits entstandene Auslagen werden zusätzlich verrechnet.
6.3 Rücktritt durch die Fotografin
Die Fotografin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Auftrags aus wichtigen Gründen unzumutbar oder unmöglich wird.
Bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
Weitergehende Schadenersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
7. Durchführung des Auftrags
7.1 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt der Fotografin sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere Zeitplan, Veranstaltungsorte, Kontaktpersonen sowie besondere Wünsche oder organisatorische Hinweise.
Entsteht aufgrund unvollständiger oder verspäteter Informationen zusätzlicher Aufwand, kann dieser separat verrechnet werden.
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7.2 Verspätungen und Mehrstunden
Verzögerungen oder Wartezeiten, welche durch den Auftraggeber, Gäste, Dienstleister oder andere Dritte verursacht werden und den vereinbarten Zeitrahmen überschreiten, gelten als zusätzlicher Aufwand.
Übersteigt die Einsatzdauer den vereinbarten Leistungsumfang, wird die zusätzliche Arbeitszeit gemäss Offerte oder aktueller Preisliste verrechnet.
7.3 Verpflegung bei längeren Reportagen
Bei Reportagen mit einer Einsatzdauer von mehr als sechs Stunden stellt der Auftraggeber der Fotografin eine angemessene Verpflegung während des Einsatzes zur Verfügung.
Ist keine Verpflegung vorgesehen, ist die Fotografin berechtigt, den Einsatz für eine angemessene Verpflegung kurz zu unterbrechen.
8. Höhere Gewalt
Kann ein Auftrag aufgrund von Umständen, welche ausserhalb des Einflussbereiches der Fotografin liegen, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht hierfür keine Haftung.
Hierzu zählen insbesondere:
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Krankheit
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Unfall
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Todesfall
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Naturereignisse
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Feuer
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behördliche Anordnungen
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Pandemien
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Verkehrssperrungen
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technische Ausfälle trotz üblicher Sorgfalt
Die Fotografin informiert den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzlösung oder einen qualifizierten Ersatzfotografen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht.
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9. Wetter und äussere Einflüsse
Fotografische Aufnahmen im Freien sind von Wetter, Lichtverhältnissen und weiteren äusseren Einflüssen abhängig.
Wetterbedingte Änderungen des Ablaufs oder der geplanten Location stellen keinen Mangel der vereinbarten Leistung dar.
Die Fotografin wird gemeinsam mit dem Auftraggeber nach Möglichkeit eine geeignete Alternative oder Ersatzlösung finden.
Kann ein vereinbarter Programmteil aufgrund äusserer Umstände nicht durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch der Fotografin im Rahmen der vereinbarten Einsatzzeit bestehen.
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​10. Künstlerische Freiheit
Der Auftraggeber kennt den fotografischen Stil der Fotografin anhand ihres Portfolios und beauftragt sie aufgrund dieser Bildsprache.
Die Bildgestaltung, Motivwahl, Perspektive, Lichtführung sowie die Nachbearbeitung erfolgen im künstlerischen Ermessen der Fotografin.
Reklamationen hinsichtlich des fotografischen oder gestalterischen Stils sowie der Bildauswahl begründen keinen Mangel.
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11. Lieferumfang und Bildauswahl
Massgebend für den Lieferumfang sind die Offerte oder die schriftliche Auftragsbestätigung.
Die Anzahl der gelieferten Bilder richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag, dem zeitlichen Umfang der fotografischen Begleitung
sowie den tatsächlich entstandenen Aufnahmen.
Die Auswahl der zur Bearbeitung und Auslieferung bestimmten Bilder erfolgt ausschliesslich durch die Fotografin.
Nicht ausgeliefert werden insbesondere:
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technisch mangelhafte Aufnahmen
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unscharfe Bilder
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Testaufnahmen
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Dubletten
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geschlossene Augen
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Fehlbelichtungen
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gestalterisch ungeeignete Aufnahmen
Ein Anspruch auf die Herausgabe sämtlicher während eines Auftrags entstandener Bilder besteht nicht.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in digitaler Form, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Auslieferung erfolgt über eine passwortgeschützte Online-Galerie oder in einer anderen vereinbarten Form.
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12. Bildbearbeitung und Beauty-Retusche
Die gelieferten Bilder werden von der Fotografin nach ihrem persönlichen Stil bearbeitet.
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Die Standardbearbeitung umfasst insbesondere:
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Bildauswahl
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Farbkorrekturen
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Helligkeits- und Kontrastanpassungen
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Ausschnittoptimierungen
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allgemeine Bildoptimierungen
Weitergehende Bearbeitungen oder nachträgliche Änderungswünsche gelten als Zusatzleistungen und werden separat verrechnet.
12.1 Beauty-Retusche
Sofern ausdrücklich vereinbart, kann eine Beauty-Retusche als Zusatzleistung gebucht werden.
Diese umfasst eine aufwendigere manuelle Nachbearbeitung ausgewählter Bilder, insbesondere hinsichtlich:
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Hautbild
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Lichtstimmung
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Farben
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feiner Details
Art und Umfang der Retusche liegen im gestalterischen Ermessen der Fotografin.
Ein Anspruch auf bestimmte Retuschemethoden oder weitergehende Bildmanipulationen besteht nicht.
13. RAW-Dateien und Originaldaten
RAW-Dateien sowie unbearbeitete Originaldateien sind Bestandteil des internen Arbeitsprozesses der Fotografin.
Ein Anspruch auf Herausgabe dieser Dateien besteht nicht.
Nicht ausgewählte Originalaufnahmen verbleiben im Eigentum der Fotografin.
14. Einsatz moderner Bildbearbeitung und KI
Zur Optimierung von Arbeitsabläufen und Bildbearbeitung kann die Fotografin moderne Software sowie KI-gestützte Werkzeuge einsetzen.
Der Einsatz solcher Werkzeuge dient ausschliesslich der Unterstützung des fotografischen Workflows und der Bildoptimierung.
Der persönliche fotografische Stil sowie die Qualität der Bildbearbeitung bleiben hiervon unberührt.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitungsmethode.
15. Lieferung und Datensicherung
Die Lieferfrist richtet sich nach der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
Die Lieferfrist beginnt erst, sobald sämtliche für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Auswahlentscheide sowie vereinbarte Zahlungen oder Anzahlungen vorliegen.
Liefertermine gelten grundsätzlich als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
Die Fotografin bewahrt die final bearbeiteten Bilddateien mindestens 24 Monate nach der Auslieferung auf.
Eine darüber hinausgehende Archivierung erfolgt freiwillig und ohne Gewähr.
Die Wiederherstellung archivierter Daten erfolgt – soweit technisch möglich – gegen Verrechnung des entstandenen Aufwands.
Für Datenverluste infolge höherer Gewalt, technischer Defekte oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse ausserhalb ihres Einflussbereichs übernimmt die Fotografin keine Haftung.
16. Urheberrecht und Nutzungsrechte
16.1 Urheberrecht
Sämtliche von der Fotografin erstellten Fotografien und Werke sind urheberrechtlich geschützt.
Das Urheberrecht verbleibt unabhängig von der Art der Nutzung oder einer vollständigen Bezahlung jederzeit bei der Fotografin.
16.2. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der Rechnung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht, die gelieferten Bilder im vereinbarten Umfang zu nutzen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, dürfen die Bilder für private Zwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt verwendet werden.
Eine kommerzielle Nutzung, Veröffentlichung zu Werbezwecken, Weitergabe an Dritte, der Verkauf der Bilder oder deren Verwendung durch Unternehmen oder Organisationen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
Weitergehende Nutzungsrechte können jederzeit schriftlich vereinbart werden.
16.3 Bildbearbeitung durch den Auftraggeber
Die gelieferten Bilder dürfen nicht wesentlich verändert oder verfremdet werden.
Insbesondere unzulässig sind ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin:
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umfangreiche Retuschen
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Farbmanipulationen
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KI-generierte Veränderungen
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Composings
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Entfernen von Wasserzeichen oder Signaturen
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sonstige Bearbeitungen, welche den fotografischen Stil wesentlich verändern.
Zulässig sind ausschliesslich technisch notwendige Anpassungen wie Grössenänderungen oder Bildzuschnitte für private Druckerzeugnisse oder soziale Medien, sofern dadurch die Bildaussage nicht verändert wird.
17. Veröffentlichung von Fotografien
Die Fotografin ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags entstandene Fotografien für Eigenwerbung (insbesondere Website, Portfolio, soziale Medien, Ausstellungen oder Wettbewerbe) zu verwenden, sofern der Auftraggeber einer solchen Nutzung nicht vor oder spätestens bei Vertragsabschluss ausdrücklich widerspricht.
Die Fotografin berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen sowie die Privatsphäre des Auftraggebers und veröffentlicht keine Fotografien, welche diesen in unangemessener Weise beeinträchtigen.
Ein nachträglicher Widerruf einer bereits erteilten Zustimmung ist für zukünftige Veröffentlichungen jederzeit möglich. Bereits veröffentlichte oder gedruckte Werbemittel müssen jedoch nicht rückwirkend entfernt oder vernichtet werden.
18. Haftung
Die Fotografin verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und fachgerechten Ausführung sämtlicher vereinbarter Leistungen.
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Sie haftet ausschliesslich für Schäden, welche vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
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Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
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Die Haftung der Fotografin ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Wert des vereinbarten Auftrags beschränkt.
Der Auftraggeber ist verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen von abgebildeten Personen sowie Bewilligungen für Aufnahmeorte einzuholen, sofern diese nicht ausdrücklich durch die Fotografin organisiert werden.
19. Mängelrüge
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Leistungen und Produkte unmittelbar nach Erhalt zu prüfen.
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Offensichtliche Mängel sind der Fotografin innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen.
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Unterbleibt eine fristgerechte Beanstandung, gelten die Leistungen als genehmigt.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
21. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich materielles Recht der Schweiz unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Fotografin.
Stand: Juni 2026