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Jacqueline Portmann | die-fotografin • AGB & DATENSCHUTZ

Allgemeine Geschäftsbedingungen &  Datenschutz
von die-fotografin | Jacqueline Portmann

1. Einleitung

Willkommen auf der Website die-fotografin.ch.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Jacqueline Portmann (nachfolgend „Fotografin“) und ihren Kundinnen und Kunden.

2. Leistungen und Angebote

2.1 Angebote: Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Änderungen sind jederzeit möglich.

2.2 Leistungsbeschreibung: Die fotografischen Leistungen werden mit Erfahrung, Sorgfalt und persönlichem Engagement ausgeführt. Da jede Produktion von äusseren Gegebenheiten (z. B. Licht, Wetter, Personenverhalten) beeinflusst wird, kann kein konkreter Erfolg garantiert werden.

2.3 Beauty-Retusche (optionale Zusatzleistung)

Die optionale Zusatzleistung Beauty-Retusche umfasst eine aufwendige, manuelle Nachbearbeitung der Bilddateien auf erhöhtem ästhetischem Niveau (u. a. Hautoptimierung, Detailkorrekturen, Feinschliff von Licht und Farben).
 

Sofern die Beauty-Retusche gebucht wird, gilt diese pauschal für die gesamte fotografische Reportage und bezieht sich auf alle final ausgelieferten Bilder. Eine Auswahl oder Einschränkung auf einzelne Bilder ist ausgeschlossen.
 

Der Umfang und Stil der Beauty-Retusche liegen im gestalterischen Ermessen der Fotografin. Ein Anspruch auf weitergehende Retuschen, Bildmanipulationen oder nachträgliche Änderungswünsche besteht nicht.
 

Die Beauty-Retusche stellt keine Standardleistung dar und ist nicht im Grundpreis der fotografischen Begleitung enthalten.

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3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots per E-Mail zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise: Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben.

4.2 Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.3 Verzug: Bei Zahlungsverzug behält sich die Fotografin das Recht vor,
Verzugszinsen in Höhe von 5% und Mahngebühren von jeweils CHF 30 zu berechnen.

4.4 Transport- und Wegkosten
Wegkosten werden mit CHF 1.50 pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg ab 3018 Bern) verrechnet. Zusätzlich anfallende Auslagen wie Parkgebühren, ÖV-Tickets oder Taxifahrten werden grundsätzlich separat in Rechnung gestellt.

​5. Stornierung und Terminverschiebung (Hochzeiten & Reportagen)

Hochzeits- und Eventtermine gelten als Fixtermine und können in der Regel nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden.
 

5.1 Stornierung durch den Auftraggeber: 

Eine Stornierung des Auftrags muss schriftlich erfolgen (per E-Mail oder Brief).

Massgebend für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der Fotografin.

Im Falle einer Stornierung gelten folgende Entschädigungsregelungen:

  • bis 60 Tage vor dem vereinbarten Termin:
    50% der bestätigten Auftragssumme

  • 59-14 Tage vor dem vereinbarten Termin:
    75% der bestätigten Auftragssumme

  • ab 13 Tagen vor dem Termin, bei Nichterscheinen (No-Show) oder Abbruch am Veranstaltungstag:
    100% der bestätigten Auftragssumme


Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

5.2 Terminverschiebung

Eine Terminverschiebung ist nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von der Fotografin möglich.
 

  • Bei Verschiebungen bis 30 Tage vor dem Termin wird eine Umbuchungsgebühr von CHF 150.– erhoben.

  • Bei Verschiebungen innerhalb von 30 Tagen vor dem Termin gelten die oben genannten Stornierungsbedingungen.
     

Die Stornierungs- bzw. Umbuchungsgebühr entfällt nur, wenn ein gleichwertiger Ersatztermin vereinbart und schriftlich bestätigt wird.

5.3 Rücktritt: Die Fotografin behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wesentliche Gründe vorliegen, die die Erbringung der Leistung unmöglich machen.

6. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

Die Fotografin verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. Die Fotografin verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit.
 

7. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber unterstützt die Fotografin bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand wird von der Fotografin in Rechnung gestellt.

7.1 Verpflegung bei Einsätzen

Ab einer Einsatzdauer von 2 Stunden wird eine einfache Getränkeversorgung (z. B. Wasser, Saft, Kaffee) vorausgesetzt. Ab einer Dauer von 4 Stunden gilt eine kleine Mahlzeit (z. B. Sandwich, Snack oder vergleichbar) als angemessen.


Bei Reportagen ab 6 Stunden wird eine vollwertige Verpflegung erwartet. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich die Fotografin das Recht vor, eine Verpflegungspauschale (CHF 150) zusätzlich in Rechnung zu stellen. Diese Regelung gilt insbesondere bei Hochzeiten, Events und längeren Businessreportagen, bei denen keine selbständige Pausen- oder Versorgungsmöglichkeit besteht.
 

8. Leistungen Dritter

Für Leistungen in den Bereichen Produktion, Programmierung, Fotografie, Bildbearbeitung und Webhosting arbeitet die Fotografin, wenn es der Auftrag erfordert, auch mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Spezialisten zusammen. Die Fotografin handelt gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers. Diese Drittleistungen werden in den Kostenvoranschlägen als solche ausgewiesen, von der Fotografin direkt bezahlt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers.
 

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

9.1 Urheberrecht

Alle von der Fotografin geschaffene Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von der Fotografin. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens der Fotografin. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von der Fotografin geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern.
 

9.2 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Werken, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts.


Für Hochzeiten gilt: private Nutzung zeitlich & räumlich unbegrenzt möglich, kommerzielle Nutzung ausgeschlossen.

Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von der Fotografin einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von der Fotografin hat eine Konventionalstrafe zur Folge. Die Nutzungsrechte präsentierter Ideen und Konzepte, die nicht von der Fotografin für den Auftraggeber umgesetzt werden, bleiben vollumfänglich bei der Fotografin und dürfen in keiner Weise andersweitig verwendet werden. Dies gilt ebenso nach Begleichung eines Ausfall-/Pitch-Fees.

 

10. Gewährleistung

Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche der Fotografin zur Weiterbearbeitung dienen, geht die Fotografin davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
 

11. Daten und Unterlagen

Die Fotografin bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrags auf. Die Datensicherung erfolgt für mindestens 24 Monate auf einem Schweizer Server. Eine darüber hinausgehende Archivierung erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen entsprechendes Entgelt.

Für Datenverluste aufgrund höherer Gewalt, technischer Defekte oder unvorhersehbarer Ereignisse wie Wasser- oder Feuerschäden übernimmt die Fotografin keine Haftung.

Die Wiederherstellung von archivierten Daten wird mit CHF 190 pro Stunde berechnet.

12. Offerten

Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. Die Preisbindung der Offerten von der Fotografin erlischt nach höchstens 30 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet.
 

13. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per EMail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.
 

14. Gut zur Produktion

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Produktion» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zur Produktion» kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt die Fotografin keine Haftung.
 

15. Autorkorrekturen

Autorkorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.
 

16. Eigenwerbung

Die Fotografin ist berechtigt, Bilder für Eigenwerbung zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
 

17. Verrechnung und Mehrwertsteuer

Alle Offerten verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.

Die Fotografin ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 60 Tage übersteigt, hat die Fotografin Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).
 

18. Auftragsreduzierung oder -annullierung

Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Fotografin einen Anspruch auf 50% des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat die Fotografin Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.


19. Haftung

Die Fotografin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
 

20. Mängelrüge

Die von der Fotografin erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.
 

21. Datenschutz und Datenschutzrichtlinie

21.1 Erhobene Daten

Wir erheben und verarbeiten die folgenden personenbezogenen Daten:

  • Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer)

  • Vertragsdaten (Leistungsbeschreibung, Zahlungsinformationen)
     

21.2 Verwendungszwecke

Die erhobenen Daten werden zu folgenden Zwecken verwendet:

  • Vertragserfüllung und Kundenkommunikation

  • Abwicklung von Zahlungen

  • Marketing und Kundeninformation

  • Analyse zur Verbesserung unserer Dienstleistungen
     

21.3 Rechtsgrundlagen (DSG CH)

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis folgender Rechtsgrundlagen:

  • Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b)

  • Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f)

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a), soweit erforderlich
     

21.4 Rechte der Betroffenen

Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu erhalten, diese zu berichtigen, zu löschen oder die Verarbeitung einzuschränken. Des Weiteren haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung.
 

21.5 Kontaktinformationen

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

22. Änderungen der AGB

Die Fotografin behält sich das Recht vor, diese AGB & Datenschutz jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
 

23. Schlussbestimmungen

23.1 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Geschäftsitz in Bern von der Fotografin, Jacqueline Portmann.
 

23.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 

23.3 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 



 

Bern, 16. Januar 2026

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